Die Person, bei der die Kinder leben, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.
Über weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten von staatlichen Stellen informieren Frauenberatungsstellen sowie Familienberatungsstellen oder Jugendämter.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt
Do
9
Mai
09:30
Uhr
19:00
Sa
18
Alle Termine
Gemeindepost April 2024Mehr...
Straße/HausnummerAichetDietrachingGrubHofingHubKrautsdorfNiederweilbachNonsbachPischelsdorfRöflSankt Georgen bei Obernberg am InnUlrichstalWimmHausnummer23456789102123242527282930313233343536