Die meisten Arbeitsverträge (→ USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen dem zuständigen Krankenversicherungsträger mitzuteilen.
Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.
Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.
Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Sa
18
Mai
09:30
Uhr
So
19
10:00
19:00
Alle Termine
Gemeindepost April 2024Mehr...
Straße/HausnummerAichetDietrachingGrubHofingHubKrautsdorfNiederweilbachNonsbachPischelsdorfRöflSankt Georgen bei Obernberg am InnUlrichstalWimmHausnummer23456789102123242527282930313233343536