Semesterticket

Förderungsbedingungen:


Förderungsberechtigt sind StudentInnen, die ihren Hauptwohnsitz in St. Georgen bei Obernberg am Inn haben, in Österreich studieren und zur Antragstellung das 26. Lebensjahr vor Beginn des jeweiligen Semesters noch nicht vollendet haben.

 
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen zu übermitteln:

 das Semesterticket des jeweiligen Studienortes bzw. bei Pendlern das jeweilige Semesterticket (OÖFV) oder die Monats- oder Jahreskarte eines anderen Verkehrsbetriebes (z.B. OBB),
 ein gültiger Studienausweis,
 die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester und
 die Bankverbindung.

Die Vorlage von Kopien ist gestattet.

Als StudentInnen werden in dieser Richtlinie ordentliche Studierende einer in § 3 StudFG, BGBl Nr. 305/1992 i.d.F. BGBl I Nr. 2/2008, genannten Studienrichtung verstanden.

Diese Förderung kann nur bis Ende des darauffolgenden Semesters beantrag werden. StudentInnen, die in St. Georgen bei Obernberg am Inn ihren Hauptwohnsitz haben, erhalten für jedes Studiensemester jenen Betrag ausbezahlt, den sie am Studienort als Rabatt für das Semesterticket des jeweiligen öffentlichen Personennahverkehrs vom Betreiber erhalten bzw. einen Pendlerzuschuss in Höhe von maximal € 75 pro Semester.

Weiters wird vorausgesetzt, dass während des gesamten Studienjahrs der Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Georgen bei Obernberg belassen wird.

Sonderfälle, die nicht in den Richtlinien enthalten sind können nach eingehender Prüfung des Ausschusses für Jugend, Integration und europäische Angelegenheiten durch den Gemeindevorstand genehmigt werden. Hierzu bedarf es jedoch eines gesonderten Begründungsschreibens (inkl. Darstellung und Nachweises der tatsächlichen Kosten) des Antragsstellers. 

Antrag Semesterticket (220 KB) - .PDF