Information Kastrationspflicht Katzen

"Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur Zucht verwendet werden." (Auszug aus der Anlage 1 der 2. Tierhaltungsverordnung).

Mit dieser tierschutzrechtlichen Bestimmung hat der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt, dass Katzen (sowohl weibliche als auch männliche Katzen), die ins Freie dürfen, kastriert werden müssen. Damit soll eine ungewollte und unkontrollierte Vermehrung von Katzen verhindert werden. Diese Pflicht trifft - seit einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen im Jahr 2016 - auch Landwirte.

Wir bitten um Beachtung dieser Verpflichtung, denn in manchen Ortsteilen entwickelt sich bereits eine massive "Streunerkatzenproblematik"!

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09.04.2024 07:00