Wichtige Infos zur Hundehaltung

Wenn Sie einen Hund besitzen bzw. neu bekommen und dieser älter als 12 Wochen ist, so ist dieser innerhalb von 3 Tagen anzumelden.

Dabei sind – unabhängig der Daten des Hundes (Rasse, Wurfdatum,..) - ein Sachkundenachweis, ein Nachweis der Haftpflichtversicherung für den Hund, sowie eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtier-datenbank vorzulegen. Die noch immer verpflichtende, gemeindeeigene Hundemarke bekommen Sie bei der Anmeldung ausgehändigt. Für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ist nach Erwerb eines Hundes eine jährliche Hundeabgabe zu entrichten.

Informationen_Heimtierdatenbank

Hunderatgeber

Die Beendigung des Haltens eines Hundes unter Angabe des Endigungsgrundes oder unter Bekanntgabe eines allfälligen neuen Hundehalters/Hundehalterin ist innerhalb einer Woche der Wohnsitzgemeinde mittels eines Formulars zu melden. 

Auch im Falle eines Umzuges muss der Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und in der neuen Wohnsitzgemeinde angemeldet werden. 


Zur Verbesserung des Opferschutzes müssen HundehalterInnen etwaige Änderungen oder den Wechsel ihrer Hundehaftpflichtversicherung an die Wohnsitz-Gemeinde melden.

Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.


Hunde müssen an öffentlichen Orten, im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden! Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

Hundebesitzer sind verpflichtet, die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Bitte auch auf Flächen achten, die zur Lebensmittelproduktion und zur Futtergewinnung dienen.


Im Siedlungsgebiet darf durch die Hundehaltung bzw. Hundegebell keine ortsunübliche Lärmbelästigung entstehen.


Grundsätzlich sollen mit der Hundehaltung eine Belästigung und Gefährdung von Menschen und Tieren ausgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Hundehalter zu jeder Zeit und überall für das Verhalten des Hundes die Verantwortung tragen und dafür auch haftbar sind.

Für ein gutes Miteinander sollten bitte alle Hundebesitzer darauf achten!

03.11.2023 07:00