Als Kündigungsschutz bezeichnet man den Schutz vor einer Kündigung seitens der Vermieterin/des Vermieters.
Diese/dieser darf einen bestehenden Mietvertrag im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes nur kündigen, wenn ein vom Gesetz als wichtig anerkannter Kündigungsgrund vorliegt.
§ 30 Mietrechtsgesetz (MRG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
Do
20
Jun
So
23
27
18:00
Uhr
anschl. Fest-Vortrag zu Gerhoch v. Reichersberg
Alle Termine
Gemeindepost April 2024Mehr...
Straße/HausnummerAichetDietrachingGrubHofingHubKrautsdorfNiederweilbachNonsbachPischelsdorfRöflSankt Georgen bei Obernberg am InnUlrichstalWimmHausnummer23456789102123242527282930313233343536