Auch für die Heizperiode 2025/2026 unterstützt das Sozialressort einkommensschwächere Haushalte mit einem Heizkostenzuschuss.
Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden, falls sie Hilfe benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Wer wird gefördert?
- Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
Was wird gefördert?
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird am sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.
Wie wird gefördert?
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2025/2026 in Höhe jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushalteinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Gewährung des Zuschuss ist von der Höhe des Einkommens abhängig:
Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.833,00 Euro
Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Land OÖ. Land Oberösterreich - Heizkostenzuschuss (land-oberoesterreich.gv.at)
Infosheet_HKZ_2025_26