Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024

Mindestens € 50.- und maximal € 2.000.- pro Person und Wohneinheit im Jahr 2024 möglich!

Der im Nationalrat beschlossene Handwerkerbonus soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schafften.

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause und im Zusammenhang mit dem Hausbau. Es gibt 2 Förderperioden für die Jahre 2024 und 2025. Die Höhe der Förderung im Jahr 2024 beträgt 20% der Rechnungskosten  bis zu einem Maximalbetrag von € 2.000.- und gilt pro Person pro Wohneinheit.

Die Antragsphase startet am 15. Juli 2024 und Anträge können auch für Arbeiten eingereicht werden, die seit 1. März 2024 durchgeführt wurden.

Für Anträge im Jahr 2025 gibt es eine festgelegte Obergrenze von € 1.500.- pro Person und Wohneinheit.

Es können mehrere kleinere Rechnungen zu einem Antrag zusammengefasst werden.


Die Beantragung erfolgt online und ist ab 15. Juli 2024 unter www.handwerkerbonus.gv.at möglich. Zur Identifikation des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin ist die Anmeldung mittels ID-Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Personen ohne Internetzugang ist das Gemeindeamt gerne bei der Antragsstellung behilflich!


Näher Infos finden Sie unter:

https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Handwerkerbonus.html

15.07.2024 07:00