Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Metanavigation: Kurztaste 3
Suche: Kurztaste 4
Bürgerservice
Amtssignatur
Zuständigkeiten
Müllabfuhr
Müllabfuhrtermine
Abfallplaner-Druck
Müllinfoservice
Öffnungszeiten - Kompostierplatz
Kosten für Abfallbehältnisse
Mehrzweckhalle
Mehrzweckhallenordnung
Saunaordnung
Veranstaltungen in der Gemeinde
Veranstaltungssicherheitsgesetz + Mehrweggebot
Veranstaltungen
Jugendseite
4you Card - Deine Karte
Jugendschutz OÖ.
Links
Gebühren
Förderungen
Formulare
oesterreich.gv.at - Lebenslagen
Stellenausschreibungen
Öffentliche Stellenausschreibung
Gemeindepost
Gemeindeamt
Amtstafel
Mitarbeiter
Amts- und Sprechzeiten
Gemeindebetriebe
Kindergarten / Volksschule
Abwasserbeseitigungs- anlage
Photovoltaikanlage
Wasserversorgungsanlage
Schule & Bildung
Volksschule St. Georgen/O.
Kindergarten
Wissenswertes
LEADER und KEM
Zahlen und Fakten
Parteienverkehr
Suche und Index
Verordnungen
Klimabündnisgemeinde
Anfrage und E-Mail
Politik
Bürgermeister
Vizebürgermeisterin
Gremien
Wahlergebnisse
GR-Sitzungsverständigungen
Unser Ort
News
News Plattform
Freizeit und Tourismus
Allgemeine Information
Kirche und Religion
Allgemeine Information
Gottesdienstordnung
Vereine
Wirtschaft
Wohnen in St. Georgen b. O.
Gesundheit und Soziales
Apotheken
Ärzte
Essen auf Rädern
Familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde
Sozialberatungsstelle Obernberg am Inn
Bürgerservice
Amtssignatur
Zuständigkeiten
Müllabfuhr
Mehrzweckhalle
Veranstaltungen in der Gemeinde
Jugendseite
Gebühren
Förderungen
Formulare
oesterreich.gv.at - Lebenslagen
Stellenausschreibungen
Gemeindepost
Startseite
>
Bürgerservice
>
Zuständigkeiten
Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift,
Staatsbürgerschaftsnachweis,
Heiratsurkunden von Vorehen,
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig Standesamt
Zuständig
Monika Eichberger
(Verwaltungsangestellte)
Mag. Maria Fekührer-Oberschmidleitner