Reisepass

Bitte mitbringen:

  • alten Reisepass oder bei Erstausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • 1 Passbild nach bestimmten Passbildkriterien
  • € 75,90 in bar (Ein-Tages-Expresspass € 220,--, auf BH zu beantragen)

Kinderpass (unter 12 Jahren):

Seit 15.06.2009 gibt es keine neue Miteintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben aber für eine 3-jährige Übergangsfrist gültig; mit 15. Juni 2012 werden diese automatisch ungültig.
Jedes Kind bekommt einen eigenen Reisepass mit Chip. Auf diesem werden unter anderem das Foto und der Name des Kindes gespeichert. Fingerabdrücke werden von Kindern erst ab 12 Jahren erfasst.

Gültigkeitsdauer:
bis zum vollendeten 2. Lebensjahr - 2 Jahre
ab dem zweiten Geburtstag bis zum vollendeten 12. Lebensjahr - 5 Jahre
ab dem 12. Lebensjahr (mit Fingerabdruck) - 10 Jahre (wie bei Erwachsenen)

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • 1 Passbild nach bestimmten Passbildkriterien
  • Identitätsnachweis des Antragstellers (Elternteiles) - Reisepass
  • ev. Reisepässe in denen das Kind eingetragen ist (zwecks Streichung)
  • € 30,-- in bar (Ein-Tages-Expresspass € 165,--, auf BH zu beantragen)

Hinweis:
Seit 1.1.2008 sind Schriften (ua. auch Reisepässe), die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, bis zum 2. Geburtstag von den Gebühren befreit (Kinderreisepass mit Expresszustellung ist nicht gebührenfrei).

Der Reisepass wird mittels RSb-Brief an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt.

Bei Namensänderung durch Heirat:

  • neuer Reisepaß

Auch bei Reisen innerhalb der EU muss ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden. Dies sind innerhalb der EU entweder ein Reisepass oder ein Personalausweis, nicht jedoch ein Führerschein. Ein Grenzübertritt ohne Reisedokument stellt eine Verwaltungsübertretung dar und ist strafbar.

Ein-Tages-Expresspass (seit 15. März 2010)

"Der Ein-Tages-Expresspass" ist ein regulärer Reisepass, der an jede Wunschadresse in ganz Österreich bis zum nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag, außer feiertags) zugestellt wird. Dieser Reisepass kann – unabhängig vom Wohnort – bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten beantragt werden. Der Ein-Tages-Expresspass besitzt uneingeschränkte Gültigkeit und wird von allen Staaten anerkannt. Die Gebühr für den Ein-Tages-Expresspass beträgt für Erwachsene 220,- Euro und für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr 165,- Euro.

Die beschleunigte Zustellung innerhalb von 24 Stunden ist naturgemäß mit entsprechend höheren Kosten verbunden, weshalb die Gebühr ab dem 12. Geburtstag € 220,-- bzw. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr € 165,-- beträgt. Dieses Service ist im Speziellen für jene Reisenden gedacht, die sonst gezwungen wären, Ihren Urlaub oder eine berufliche Reise zu verschieben oder abzusagen und dadurch wesentlich höhere Kosten zu tragen hätten.

Auch wenn der "Ein-Tages-Expresspass" im Notfall eine rasche Beantragung ermöglicht, empfiehlt es sich trotzdem, rechtzeitig vor einer geplanten Reise zu kontrollieren, wie lange der Reispass noch gültig ist und welche Einreisebestimmungen für das jeweilige Reiseziel gelten.

HELP.gv.at

Zuständig