Personalausweis

Die Antragstellung erfolgt entweder über die Gemeinde oder direkt bei der Bezirkshauptmannschaft.

Erforderliche Unterlagen, wenn weder gültiger Reisepass bzw. Personalausweis vorhanden sind:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • 1 Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur/in
  • amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e Identitätszeuge/in

Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis vorhanden ist:

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien

Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Personalausweis vorhanden ist, sich jedoch die Personaldaten geändert haben:

  • gültiger Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • 1 Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
  • ev. Heiratsurkunde
  • ev. urkundlicher nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur/in
  • ev. Staatsbürgerschaftsnachweis

Gültigkeitsdauer eines Personalausweises:

  • Für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre (gebührenfreie Ausstellung)
  • Für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
  • Ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres: zehn Jahre

Gebühr:

€ 61,50 (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
€ 26,30 (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)

HELP.gv.at

Zuständig