Die Antragstellung erfolgt entweder über die Gemeinde oder direkt bei der Bezirkshauptmannschaft.
Erforderliche Unterlagen, wenn weder gültiger Reisepass bzw. Personalausweis vorhanden sind:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur/in
- amtlicher Lichtbildausweis oder ein/e Identitätszeuge/in
Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Reisepass bzw. Personalausweis vorhanden ist:
- gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
- Geburtsurkunde
- 1 Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
Erforderliche Unterlagen, wenn ein gültiger Personalausweis vorhanden ist, sich jedoch die Personaldaten geändert haben:
- gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde
- 1 Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als 6 Monate nach bestimmten Passbildkriterien
- ev. Heiratsurkunde
- ev. urkundlicher nachweis eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieur/in
- ev. Staatsbürgerschaftsnachweis
Gültigkeitsdauer eines Personalausweises:
- Für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: zwei Jahre (gebührenfreie Ausstellung)
- Für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: fünf Jahre
- Ab der Vollendung des zwölften Lebensjahres: zehn Jahre
Gebühr:
€ 61,50 (ab dem vollendeten 16. Lebensjahr)
€ 26,30 (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr)
HELP.gv.at